Große Beteiligung bei Bürger:innenversammlung im Energetischen Quartier Horneburg-West

Pressemitteilung Horneburg, 04.05.2022

Am Mittwoch, den 27. April 2022 fand in der Aula der Oberschule Horneburg eine Bürger:innenversammlung statt. Im Fokus standen das „Integrierte Energetische Quartierskonzept Horneburg West“ sowie die „Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen“ gemäß Baugesetzbuch. Der Flecken Horneburg beabsichtigt, Horneburg-West in ein „vereinfachtes Sanierungsgebiet“ zu überführen. Ziel ist, Eigentümer:innen bei der Sanierung ihrer Gebäude zu unterstützen und durch erhöhte steuerliche Abschreibung finanziell zu entlasten. Zur Versammlung geladen waren Anwohner:innen und Eigentümer:innen aus Horneburg-West. Ungefähr 120 Gäste folgten der Einladung, damit wurden alle Erwartungen zur Beteiligung übertroffen.

Der Flecken Horneburg lässt für das Quartier Horneburg-West ein Integriertes Energetisches Quartierskonzept im Rahmen des KfW-Förderprogramms 432 „Energetische Stadtsanierung“ erstellen. Das Stadtplanungs- und Architektur-Büro plan zwei und die KEEA (Klima- und Energieeffizienzagentur) sind mit der Konzepterstellung beauftragt.

© plan zwei

An dem Abend standen Gemeindedirektor Knut Willenbockel, sein Vertreter Torsten Milter, Bürgermeister Jörk Phillipsen, einige Mitglieder der Lenkungsrunde, Projektverantwortliche Verwaltungsmitarbeiterin Gunda Kiefaber, Klimaschutzmanagerin Phoebe Schütz sowie die Mitarbeiter:innen der beauftragten Büros den Bürger:innen Rede und Antwort zu den Hintergründen, Zielen und Inhalten des Integrierten Energetischen Quartierskonzepts sowie der Absicht, Horneburg-West zu einem vereinfachten Sanierungsgebiet zu machen.

Die Begrüßung im Saal übernahm Herr Bürgermeister Jörk Phillippsen. Er beschrieb die Chancen, die in der Erstellung des Integrierten Konzepts für die Zukunft des Quartiers liegen.

© Flecken Horneburg

Im Anschluss berichteten die beauftragten Büros: Gemäß den Anforderungen der KfW wurde eine genaue Bestandsanalyse im Integrierten Energetischen Quartierskonzept Horneburg-West erstellt. Daraus wurden Potenziale ermittelt und erste Ideen für ein Zielszenario sowie erste mögliche Maßnahmen präsentiert. Um die Ideen und Einschätzungen der Bürger:innen im Quartierskonzept zu berücksichtigen, war die Bürger:innenversammlung ein wichtiger Arbeitsschritt.

© Flecken Horneburg

Danach wurde an Thementischen in zwei Gruppen zu den Fragen der Zukunft des Quartiers diskutiert und beraten. Die Fragen betrafen in der einen Gruppe die Themen „Gebäudesanierung, Wärme, Strom“ und in der zweiten Gruppe „Mobilität, Freiflächen, Klimawandel“. Es wurden Meinungsbilder eingeholt zu den heutigen Qualitäten und den Verbesserungsoptionen – immer mit dem Blick auf die Zukunft und die Erreichung der Klimaschutzziele in Horneburg-West. Großes Interesse bestand daran, mit welchen baulichen Maßnahmen (z. B. Wärmepumpe, Einblasdämmung) man sein Gebäude fit für die Zukunft macht. Auch Tipps zu gering investiven Eigenleistungen (z. B. Mineralwolle auf dem Dachboden auslegen oder einen Filzvorhang im Flur vor die Eingangstür hängen) wurden gegeben.

© plan zwei

Außerdem berichtete Klimaschutzmanagerin Phoebe Schütz an einem Infotisch zu Energieberatungen, die von der Klimawerkstatt im Landkreis Stade e.V., der Verbraucherzentrale und den Stadtwerken angeboten werden, sowie zum E-Carsharing „Dorfstromer“ und zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Ein großes Anliegen war den Bürger:innen, was es mit dem vereinfachten Sanierungsgebiet auf sich hat, das auf das Integrierte Quartierskonzept folgen soll. Hierzu berichtete Frau Gunda Kiefaber vom Fachbereich Bauen und Umwelt der Samtgemeinde Horneburg. Ab Sommer 2022 werden hierfür sogenannte „Vorbereitende Untersuchungen“ gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) erstellt. Anschließend kann für Horneburg-West ein Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren beschlossen werden. Dies soll zukünftig Eigentümer:innen für selbstgenutzte und vermietete Wohnimmobilien eine erhöhte steuerliche Abschreibung nach § 7h bzw. § 11a Einkommenssteuergesetz (EStG) bei Investitionen in die Sanierung ihrer Gebäude ermöglichen. Bei vereinfachten Sanierungsgebieten erfolgen weder ein Sanierungsvermerk im Grundbuch noch sind Ausgleichszahlungen durch Grundstückseigentümer:innen zu leisten. Außerdem entfallen Städtebaufördermittel von Bund und Land sowie sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen.

Zum Abschluss der Versammlung forderte Gemeindedirektor Knut Willenbockel die Eigentümer:innen auf, sich für ihr Quartier und für den Klimaschutz einzusetzen. Eine weitere Bürger:innenversammlung  ist im Herbst 2022 geplant.